PATENSCHAFTSERKLÄRUNG

    Ab übernehme ich Patenschaft(en) á jeweils 13,-€/Monat für den „Kindergarten Wattenscheid“ in Gambia.

    Die Beiträge sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes steuerabzugsfähig. Über den Jahresbeitrag erhalte ich Anfang des folgenden Jahres eine Spendenbescheinigung. Es gilt als vereinbart, dass ich die Patenschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

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